BERICHT EXPERTENTELEFON \"Vertrauensselige Verbraucher\" am 25.11.2010
Die Fragen wurden beantwortet von:
Monika Maria Risch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht in Berlin, Vorsitzende der „Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein“.
Tien Chung, Versicherungsexpertin bei den Ergo Direkt Versicherungen, Fürth.
Dr. Markus Jacob, Rechtsanwalt in Köln mit dem Schwerpunkt Personenversicherungsrecht. Lehrtätigkeit im Bachelor-Studiengang Financial Services Management (Thema Berufsunfähigkeitsversicherung) an der Fachhochschule Köln.
Michael Bücken, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrs- und Medizinrecht, Buchautor und Lehrbeauftragter für Versicherungsrecht an der Rheinischen Fachhochschule in Köln, Vorstandsmitglied der "Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein“.
Ein Anrufer hatte einen Wasserschaden, den die Versicherung mit Verweis auf eine angebliche Fahrlässigkeit nicht vollständig übernehmen wollte. Hilft jetzt nur noch der Gang zum Gericht oder gibt es Schlichtungsstellen? Rechtsanwalt Dr. Markus Jacob: "Wer den Gang zum Anwalt scheut, kann zunächst den Versicherungsombudsmann einschalten. Hierbei handelt es sich um eine kostenfreie und neutrale Schlichtungsstelle, die sich mit fast allen versicherungsrechtlichen Fragestellungen befasst. Bei Streitwerten bis zu 10.000 Euro ist die Entscheidung des Ombudsmanns für die Versicherung bindend, bei höheren Werten kann er eine Empfehlung aussprechen."
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Konfliktpotenzial
Jeder fünfte Arbeitnehmer in Deutschland wird irgendwann in seinem Leben berufsunfähig. Rechtsanwältin Monika Maria Risch: "Grundsätzlich sollte man eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, die staatlichen Versorgungsleistungen werden kaum ausreichen." Wenn es um die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung geht, prüft die Versicherung, ob eine Leistungspflicht besteht. Häufiger Streitpunkt: Ungenau beantwortete Gesundheitsfragen im Antrag. Hier sollten Versicherte also sehr gründlich sein und im Zweifel die behandelnden Ärzte anrufen. Denn "vergisst" man Details der eigenen Krankheitsgeschichte, sind spätere Konflikte mit dem Versicherer sehr wahrscheinlich.
Transparenz ist Trumpf: Sofort-Zusage-Check in der Risikolebensversicherung
Um Versicherungskunden die Angst vor dem Kleingedruckten in Verträgen zu nehmen, setzen einige Versicherer auf eine immer größere Transparenz. Tien Chung von den Ergo Direkt Versicherungen: "Wir bieten unseren Kunden einen telefonischen Sofort-Zusage-Check an, bei dem Gesundheitsfragen geklärt werden. Die Kunden erfahren in der Regel sofort, ob und zu welchem Beitrag wir sie versichern können." Auf das absichtliche Schummeln sollte man beim Ausfüllen von Versicherungsverträgen oder bei der telefonischen Beantwortung von Gesundheitsfragen unbedingt verzichten. Tien Chung: "Merkt jemand nachträglich, dass er falsche Angaben gemacht hat, sollte er uns die richtigen Daten sofort schriftlich nachmelden. Wir prüfen dann, ob dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz oder den Versicherungsbeitrag hat." Einige Anrufer wollten wissen, welche Laufzeit eine Risikolebensversicherung haben sollte. Tien Chung: "Die Laufzeit kann beispielsweise so lange gewählt werden, wie noch Kinder zu versorgen sind. Wenn Kinder vorhanden sind, sollte sich im Übrigen auch der Ehepartner für den Fall der Fälle schützen."
Schadensfälle mit Tücken
Immer häufiger werden auch alltägliche Konflikte vor Gericht ausgetragen. Dafür sollten sich Verbraucher wappnen. Monika Maria Risch: "Grundsätzlich sollte jeder, der zur Miete wohnt, abhängig beschäftigt ist und ein Auto fährt, eine Rechtsschutzversicherung besitzen." Ein Anrufer hatte vor sechs Wochen im privaten Umfeld einen Schaden verursacht und ihn aus eigener Tasche beglichen. Nun stellt er fest, dass die private Haftpflichtversicherung diesen Schaden übernommen hätte. Rechtsanwalt Michael Bücken: "Der Kunde sollte sofort den Schaden nachmelden und die späte Meldung begründen. Bei einem grob fahrlässigen Verstoß des Versicherten gegen seine Anzeigepflicht kann es zu einer Leistungskürzung kommen, bei einfacher Fahrlässigkeit bleibt der Anspruch aber ungekürzt bestehen." Grob fahrlässig handelt auch der Besitzer einer Hausratversicherung, wenn er seine Wohnungstür nicht abschließt oder ein Parterre-Fenster kippt. Monika Maria Risch: "Der Versicherer darf im Einbruchsfall seine Leistung in dem Maß kürzen, in dem einem Versicherungsnehmer die grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann."
INFOKASTEN
Weitere Informationsquellen für Interessierte:
- www.versicherungsombudsmann.de (Homepage des Versicherungsobmann e.V., der unabhängigen und für den Verbraucher kostenfrei arbeitenden Schlichtungsstelle mit Sitz in Berlin).
- www.ergodirekt.de (Homepage der Ergo Direkt Versicherungen, Fürth, mit vielen Informationen beispielsweise zur Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung).
- www.davvers.de (Homepage der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein. Hier gibt es auch eine bequeme PLZ-Anwaltssuche).
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